Für die FahrerInnen von Uber und Lyft ist das Urteil aus Kalifornien Grund zur Freude. Denn sie müssen fortan als Angestellte bezahlt und versichert werden. Für die Fahrdienstleister hingegen dürfte die richterliche Entscheidung ein Schock sein.
Seit Jahren ist der Status der FahrerInnen von Uber und Lyft ein Streitthema. Nun haben die Fahrdienstleister durch die Entscheidung eines Gerichts in Kalifornien einen herben Rückschlag erlitten. Ein Richter ordnete per einstweiliger Verfügung an, dass die FahrerInnen im US-Bundessstaat als Mitarbeitende und nicht, wie es bislang gängige Praxis war, als UnternehmerInnen betrachtet werden müssen. Grundlage für die Entscheidung ist ein Gesetz aus dem Jahr 2019 wie die DPA berichtet.
Für die FahrerInnen bedeutet das, dass sie als Angestellte Anspruch auf einen Mindestlohn und bezahlte Krankheitstage hätten. Für die Unternehmen bedeutet das, dass durch die Sozialabgaben höhere Kosten entstehen, die wiederum zu einem Preisanstieg führen könnten.
Uber könnte nur einem Bruchteil unserer heutigen Fahrer Vollzeitjobs anbieten und wäre nur zum Betrieb in viel weniger Städten als heute in der Lage.
Dara Khosrowshahi, der Chef von Uber in der New York Times
Mit dem Urteil ist aber noch nicht das letzte Wort im jahrelangen Rechtsstreit gesprochen. Der Richter setzte die Verfügung um zehn Tage aus, damit beide Unternehmen Widerspruch einlegen können, Lyft kündigte diesen bereits an. Zudem hoffen die Fahrdienstleister auf eine Abstimmung Anfang November. Diese findet zusammen mit der US-Präsidentschaftswahl statt und dabei können die KalifonierInnen für „Proposition 22“ stimmen. Sie würde Uber und Lyft ausdrücklich von der gesetzlichen Pflicht ausnehmen, ihre Beschäftigten als ArbeitnehmerInnen einzustellen.
Uber: Chef sieht die Lösung in einem „dritten Weg“
In einem Gastbeitrag in der New York Times plädiert Dara Khosrowshahi, der Chef von Uber für eine Kompromisslösung zwischen UnternehmerInnen- und AngestelltInnen-Status. Das Problem dabei ist, dass für solch einen „dritten Weg“ schlichtweg die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Das jetzige System, also die Unterscheidung zwischen ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen, bezeichnet er als „veraltet und unfair“.
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