Verbraucherschützer mahnen E-Scooter-Anbieter ab

Die Verbraucherschutzzentralen haben fünf Anbieter von E-Scootern abgemahnt. Der Grund ist nachvollziehbar.
E-Scooter sind der neueste Mobilitätstrend. Foto: Marek Rucinski
E-Scooter sind der neueste Mobilitätstrend. Foto: Marek Rucinski

Die Verbraucherschutzzentralen haben fünf Anbieter von E-Scootern abgemahnt. Der Grund: die eigenen Nutzungsbedingungen.

Die Verbraucherschützer werfen den E-Scooter-Anbietern vor, dass die Nutzungsbedingungen vielfach verantwortungslos und teils sogar unzulässig seien. Vor allem an den Regelungen zur Haftung stören sich die Verbraucherschützer. Haftungsfragen würden in den Nutzungsbedingungen, die viele gar nicht detailliert lesen, nicht ausreichend geklärt, beziehungsweise auf die Nutzer abgewälzt.

Abgemahnt wurden daher:

Und damit alle relevanten Anbieter in Deutschland außer Bird, die erst am 26. August gestartet sind, und sogar der E-Bike-Anbieter von Uber.

E-Scooter-Anbieter wälzen Verantwortung auf Nutzer ab

Alle abgemahnten Anbieter würden laut Verbraucherschützer die Verantwortung für den Zustand der E-Scooter an die Nutzer abwälzen und nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniere. Besonders dreist: Sogar die Wartung und Inspektion der Gefährte müssten die Kunden übernehmen. Konkret ist in den Nutzungsbedingungen einiger Verleiher geregelt, dass Leih-E-Scooter selbst den Zustand von Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus überprüft werden müssen.

Andererseits ist das logistisch auch kaum anders zu bewerkstelligen, wenn auf die Überprüfung wert gelegt werden soll.

An der Regelung „auf eigene Gefahr“ stören sich die Verbraucherschützer ebenfalls. Denn das könnte bedeuten, dass der E-Scooter-Ausleiher bei einem Unfall für Schäden selbst haften müsse, unabhängig vom Verschulden. Die Strafgebühren halten die Verbraucherschützer für „völlig überzogen“.

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