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E-Scooter: Diese Regeln kennen viele Nutzer nicht

Mit dem E-Scooter auf dem Gehweg oder durch die Fußgängerzone fahren, darf man das? Eine Umfrage hat ergeben, dass viele Nutzdende nur wenig über die Regeln wissen.

Mit dem E-Scooter auf dem Gehweg oder durch die Fußgängerzone fahren, darf man das? Eine Umfrage hat ergeben, dass viele Nutzdende nur wenig über die Regeln wissen.

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In Deutschland sind E-Scooter seit rund eineinhalb Jahren auf der Straße zugelassen. Nutzende haben jedoch noch wenig wissen über Promillegrenzen am Lenker oder Nutzungsbedingungen im Allgemeinen – so das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage. Das sind die wichtigsten Regeln.

Promillegrenze

Der E-Scooter ist ein Fahrzeug und für das Bedienen eines solchen gelten die üblichen Promillegrenzen. Das bedeutet, dass ab einem Promillewert von 0,5 Prozent Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot drohen. In der Umfrage war das einem Viertel der Befragten neu, von denjenigen, die davon wussten, schätzen immer noch 26 Prozent die Grenze falsch ein.

Gehwege und Fußgängerzonen

Fast 60 Prozent der E-Scooter-Fahrenden gaben in der Umfrage an, in der Vergangenheit auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone gefahren zu sein. 18 Prozent gingen dabei davon aus, dass das erlaubt sei. Doch für den E-Scooter gelten dieselben Regeln wie für das Fahrrad. Fußgängerzonen sind tabu und das Fahren auf dem Gehweg ist nur dann erlaubt, wenn es keinen Radweg gibt.

Mindestalter

Nur 23 Prozent der Befragten wussten, dass für die Nutzung von E-Scootern ein Mindestalter von 14 Jahren gilt.

Wer E-Scooter fährt, der macht das meist zum Spaß, so das Ergebnis der Umfrage. Über 60 Prozent gaben das als Nutzungsgrund an, etwa ein Drittel hat die Roller schon einmal als TouristIn in einer anderen Stadt benutzt. Für den Weg zur Arbeit oder Schule hingegen werden die Fahrzeuge laut der Umfrage nur selten benutzt – und zwar von 13 Prozent der Befragten.

Zum Thema: Chef von Tier: „Die E-Scooter waren nur der Anfang“

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