Bahn unterstützt Rückholaktion zu Coronavirus: Flugtickets gelten als Fahrkarten

In Folge der Flugverbote in zahlreichen Ländern hat das Auswärtige Amt eine umfassende Rückholaktion für deutsche Reisende gestartet. Nun hat auch die Deutsche Bahn Unterstützung bei diesem Vorhaben zugesichert.
Fahrtgäste warten auf einen ICE der Deutschen Bahn. Foto: Rune Myreng
Fahrtgäste warten auf einen ICE der Deutschen Bahn. Foto: Rune Myreng

In Folge der Flugverbote in zahlreichen Ländern hat das Auswärtige Amt eine umfassende Rückholaktion für deutsche Reisende gestartet. Nun hat auch die Deutsche Bahn Unterstützung bei diesem Vorhaben zugesichert.

Um die Ausbreitung des Coronavirus strategisch einzudämmen, haben zahlreiche Länder bereits jetzt Einreisebeschränkungen verhangen. Nachdem die Dominikanische Republik, die Philippinen und Marokko den Startschuss gaben, gilt ab Donnerstag nun auch für Ägypten ein Landeverbot für internationale Flugverbindungen. Das hat zur Folge, dass aktuell Tausende Deutsche an ihrem Urlaubsort festsitzen.

Coronavirus: Die ersten Flieger landen

Nun hat das Auswärtige Amt angekündigt, im Rahmen einer Rückholaktion Deutsche zurückzufliegen, die in Folge aktueller Reisebeschränkungen im Ausland festsitzen. Bis zu 50 Millionen Euro werden dazu aus Bundesmitteln bereitgestellt, hieß es von Außenminister Heiko Maas (SPD). Mit angemieteten Maschinen der Fluganbieter Lufthansa, Condor und Tui werden Betroffene, die sich zuvor auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes registriert haben, seit Dienstagabend nach Deutschland zurückgeflogen.

Deutsche Bahn kündigt Unterstützung an

Nun hat auch die Deutsche Bahn angekündigt, die Initiative der Bundesregierung zu unterstützen.

„Wir helfen schnell und unbürokratisch. Zusammen mit der Bundesregierung und den Luftfahrt-Gesellschaften bieten wir Sicherheit für all jene, die jetzt im Ausland festsitzen und nach Hause kommen wollen.“

DB-Vorstandsvorsitzender, Dr. Richard Lutz

So seien die Bordkarten des entsprechenden Fluges ab sofort ohne vorherige Registrierung oder Umbuchung auch als Fahrkarte für ihre Züge gültig. Dadurch soll den Zurückgeholten eine Weiterreise vom Zielflughafen nach Hause ermöglicht werden. Fahrgäste müssen lediglich ihre Bordkarte dem Zugbetreuer vorweisen, um von der Aktion zu profitieren. Das Angebot gilt vorerst bis zum 31. März.

Weitere Informationen: Flixbus, Uber, Carsharing, E-Scooter: Updates zu Corona – das müssen Sie jetzt wissen

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