Freie Fahrt für neue Fahrdienste durch Personenbeförderungsgesetz

Die Große Koalition will den Einstieg neuer Anbieter in den Taxi-und Fahrdienstmarkt erleichtern und hat eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Rückkehrpflicht für Fahrdienste soll allerdings erhalten bleiben.
Ride-Pooling-Dienst MOIA. Foto: MOIA
Ride-Pooling-Dienst MOIA. Foto: MOIA

Die Große Koalition will den Einstieg neuer Anbieter in den Taxi-und Fahrdienstmarkt erleichtern und hat eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Rückkehrpflicht für Fahrdienste soll allerdings erhalten bleiben.

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Union und SPD sollen sich auf eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes geeinigt haben, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Demnach sollen darin auch Ridepooling-Angebote dauerhaft erlaubt werden. Zunächst hatte Focus über die Einigung berichtet.

Damit würden Anbieter wie Uber oder MOIA hierzulande Rechtssicherheit bekommen. Bislang konnte diese Ridepooling lediglich mit befristeten Ausnahmeregelungen betrieben. Die umstrittene Rückkehrpflicht für taxiähnliche Dienste hingegen soll demnach bestehen bleiben. Diese besagt, dass die Fahrzeuge nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren müssen und – im Gegensatz zu Taxis – nicht auf der Straße auf KundInnen warten dürfen.

Damit sorgen wir in klar definierten Grenzen für mehr Wettbewerb auf dem Mobilitätsmarkt.

Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU) zum Focus

Bislang hatte das Taxigewerbe aus Angst vor unfairer Konkurrenz die Novelle des Gesetzes abgelehnt, weil nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Rückkehrpflicht für Anbieter wie Uber oder MOIA abgeschafft werden sollte. Scheuer konnte sich damit nicht durchsetzen.

Personenbeförderungsgesetz ändert auch starre Taxitarife

Auch die starren Tarife für das herkömmliche Taxigewerbe sollen fallen und Platz für flexible Tarife machen. Demnach soll es einen „Tarifkorridor mit Höchst- und Mindestpreisen“ oder „Tarif ohne Zeitfaktor“ geben. Das Bundesverkehrsministerium soll dazu einen entsprechenden „Formulierungsvorschlag“ machen. Mit der Reform wolle die GroKo den ländlichen Raum stärken, heißt es.

Es wird einfacher, mit kleineren Fahrzeugen flexibel auf die Nachfrage zu reagieren, wo es bisher nur ein knappes Angebot mit einem Linienbus nach Fahrplan gibt.

Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU) zum Focus

Zum Thema: So soll das Konjunkturpaket die Mobilitätsbranche stärken

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2 comments
  1. Die werden sich wohl was dabei gedacht haben, könnte man meinen. Politiker irren sich ja schließlich nicht.
    Was ich bei dem Pooling aber sehe ist:
    1. unwesentlich wenig Konkurrenz für das Taxi
    2. Dafür mehr Konkurrenz zum etablierten ÖPNV. Kunden nutzen eher „gemütliche“ Sammel-„Taxis“ anstatt den Bus oder die Bahn. Das gilt durch viele Studien als erwiesen. Diese Personen fehlen dem eh schon an der Wirtschaftlichkeitsgrenze arbeitendem ÖPNV.
    3. Mehr Autos in den Innenstädten! Nur tolerabel wenn sie wirklich elektrisch fahren, aber letztlich ein Mehr an Stau und Energievergeudung – da viele Kunden sonst das Fahrrad genutzt hätten.

    Der „Tarifkorridor“ wird ebenfalls kaum etwas bringen:
    1. er ist ja begrenzt. UBER und Co jumpen da immer gerne mal drunter – zu Lasten der angestellten Fahrer. Oder auch drüber … wie jetzt ja auch schon.
    2. Es wird wieder die leidigen Diskussionen an den Taxihalteplätzen geben, die wir der Kundschaft über die Jahre erst so mühselig abgewöhnt haben: „Außenbezirks-Stadteil X für 20 Euro? Wenn nicht, frage ich den Nächsten oder rufe ein UBER.“ Lästig und doof.
    3. Wenn wenig los ist, dürfen Taxis dann auch weniger an Fahrgeld erheben (zumindest wird es sich so einspielen). Eine Loose-Loose-Situation. Wenn tagsüber naturgemäß die Diskos zu haben und bei schönem Wetter alle mit dem Rad fahren, steigt keiner jetzt nur deswegen ins Taxi, weil die Fahrt 10% (also 1-2 Euro) weniger kostet.
    4. Das Am Wochenende „locker wieder reinholen“ klappt auch nicht, da der Korridor auch nach oben begrenzt ist. Das Unter- wie Überschreiten dieses Preiskorridors bleibt bußgeldbewehrt.

    Und nebenbei gefragt – UBER kann es ja nicht gehen, die dürfen zur Zeit ja gar nicht fahren. Oder? Wie halten die es denn mit den Gesetzen, wie sie z.B. gerade beschlossen wurden. Mit den Gesetzen allgemein, oder nur denen, die ihnen gefallen?

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