Eine rückwirkende Einhaltung des Mindestlohns oder die Bezahlung freier Tage – das will ein Fahrer von Uber Eats in Kanada vor Gericht erklagen. Warum sich Uber nun nicht mehr vor solch einer Klage schützen kann.
In Kanada kann Uber nun nicht mehr verhindern von seinen FahrerInnen vor einem normalen Gericht verklagt zu werden. Denn: Wie CBA berichtet, hat das oberste Gericht im Land eine Klausel in den Verträgen gekippt. Diese hatte solche Klagen bislang unmöglich gemacht, lediglich vor einem Schiedsgericht in den Niederlanden waren sie erlaubt, aber zu teuer. Für den Start einer Klage dort mussten Uber-FahrerInnen rund 13.000 Euro plus Anwaltskosten zahlen – in Summe fast das Jahreseinkommen des Uber-Chauffeurs, so das Gericht in Kanada.
Doch nun sind auch Klagen in Kanada möglich. Erstrtritten hat das ein ehemaliger UberEats-Fahrer. Mit seiner Sammelklage wollte er durchsetzen, dass der Fahrdienstleister Arbeitgeberleistungen, wie beispielsweise den Mindestlohn oder bezahlte freie Tage rückwirkend einhält. Im Prinzip geht es darum, dass sich FahrerInnen in Kanada die Möglichkeit haben, sich das Angestelltenverhältnis zu erklagen.
Streit bei Uber könnte noch Jahre dauern
Acht von neun Richtern des Obersten Gerichtshofs fanden, dass es unzumutbar ist, nicht klagen zu dürfen, und erklärten die Klausel darum für unwirksam. Eine Sprecherin von Uber kündigte an, dass die Verträge jetzt geändert werden sollen. Der Uber-Eats-Fahrer darf nun seine Sammelklage einreichen. Sein Anwalt sprach von einem ersten kleinen Schritt. Er rechne damit, dass der Rechtsstreit um die Arbeitsbedingungen noch Jahre dauern wird.
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