Flixbus haftet laut Urteil für Gepäck

Was gilt, wenn mit Gepäckstücken von Fernbusreisenden was passiert – egal ob sie geklaut, vertauscht, verloren oder beschädigt werden?
Credit: Flixbus
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Wer haftet, wenn mit Gepäckstücken im Flixbus etwas passiert – egal ob sie geklaut, vertauscht, verloren oder beschädigt werden? In Österreich ist nun ein Urteil gefallen.

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Wer mit dem Flixbus unterwegs ist, der verstaut sein Gepäck im Gepäckraum. Doch immer wieder kommt es vor, dass das am Ausstieg nicht mehr da ist. Gründe dafür gibt es viele: Das Gepäckstück wurde beispielsweise an einer Zwischenhaltestelle vertauscht oder gestohlen. Das Unternehmen schloss die Haftung für Verluste dieser Art bislang häufig aus. Das könnte sich jetzt ändern.

In Österreich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun in einem Musterprozess gegen Flixbus entschieden. Demnach haftet das Busunternehmen für den Verlust des Gepäcks, wenn der Busfahrer oder die Busfahrerin die Gepäckausgabe nicht selbst durchführt und kontrolliert.

Flixbus handelte „grob fahrlässig“

In dem verhandelten Fall hatte eine Kundin bei einer Fahrt von Wien nach Bratislava ihren Koffer im Gepäckraum des Busses verstaut. Der Bus hielt an mehreren Haltestellen und die Passagiere, die jeweils ausstiegen, entnahmen selbstständig ihr Gepäck. Die Kundin, die als Letztes ausstieg, fand nur noch einen Koffer vor, der nicht ihrer war. Ihr eigener Koffer tauchte nicht mehr auf. Flixbus übernahm keine Haftung dafür. Das Urteil der Juristen: Es wäre die Aufgabe der Mitarbeitenden des Unternehmens gewesen, die ordnungsgemäße Ausgabe des Gepäcks zu kontrollieren. Konkret hätte der Busfahrer der Kundin einen Gepäckschein ausstellen und das Gepäckstück gegen dessen Rückgabe direkt aushändigen müssen. Weil er das nicht tat, handelte er „grob fahrlässig“.

Doch die Schuld liegt nicht alleine beim Busunternehmen, auch die Kundin trifft eine Mitschuld. Sie habe ihr Gepäck nicht namentlich gekennzeichnet und sich vor Ort beim Busfahrer nicht um ein Gepäckband bemüht. Deshalb, so das Urteil, muss Flixbus nicht den gesamten Schaden, sondern zwei Drittel davon ersetzen.

So ist die Haftung-Lage in Deutschland

Nach der geltenden EU-Verordnung 181/2011 für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr haben die Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung. Diese ist jedoch auf 1.200 Euro pro Gepäckstück begrenzt. Die Beweislast über den Wert des Kofferinhalts liegt zudem bei den KundInnen, bei gebrauchten Gegenständen wird statt des Neuwerts lediglich der Zeitwert erstattet.

Zum Thema: Flixbus: Angebot bei Aldi – das steckt dahinter

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