Maskenpflicht im ÖPNV: In Berlin zahlen Verweigerer jetzt doppelt

Deutschlandweit gilt wegen der Corona-Pandemie die Maskenpflicht unter anderem im ÖPNV. Die Durchsetzung obliegt den Kommunen – doch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) greifen nun härter durch.
U-Bahn der BVG in Berlin. Foto: ANBerlin [Ondré]
U-Bahn der BVG in Berlin. Foto: ANBerlin [Ondré]

Deutschlandweit gilt wegen der Corona-Pandemie die Maskenpflicht unter anderem im ÖPNV. Die Durchsetzung obliegt den Kommunen – doch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) greifen nun härter durch.

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Die Einhaltung der Maskenpflicht zur Bedeckung von Mund und Nase war bisher eine behördliche Angelegenheit. Sie wurde im Berliner ÖPNV zwar überwiegend eingehalten, doch Kontrolleure der BVG hatten bisher keine Handhabe zur Durchsetzung der Pflicht.

Daher ordnen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nun auch eine Maskenpflicht per Änderung ihrer Nutzungsbedingungen an. Das heißt: Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung wird Teil der Beförderungsbedingungen.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Auch wenn sich der deutlich überwiegende Teil unserer Fahrgäste vorbildlich an die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung hält, erleben wir in unseren Bussen und Bahnen leider immer wieder, dass es Mitmenschen gibt, die diese für unser aller Gesundheit so wichtigen Bestimmungen ignorieren. Diesem offenkundigen Zeichen von mangelnden Respekt gegenüber der Gemeinschaft werden wir nun noch direkter entgegentreten. Aus diesem Grund nehmen wir das verpflichtende Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung in die Nutzungsbedingungen für alle unsere Fahrzeuge und Bahnhöfe auf.“

Verstoß gegen BVG-Maskenpflicht kostet 50 Euro

Die neue Nutzungsordnung, die bei Erscheinen dieses Artikels online noch nicht geändert war, sieht vor, dass Verstöße gegen die Maskenpflicht mit einer Vertragsstrafe von 50 Euro geahndet wird. Die Kontrolle übernimmt der Sicherheitsdienst der BVG.

Unabhängig davon kann auch das Land Berlin das Nicht-Tragen einer Maske mit einem Bußgeld belegen. Wer also in Berlin ohne Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt wird, zahlt unter Umständen sogar doppelt.

Durch die Änderung der Nutzungsbedingungen gilt die Maskenpflicht nun auch völlig unabhängig von der Entscheidung des Landes Berlin zu den Vorsichtsmaßnahmen während der Corona-Pandemie. Heißt: Sollte die Maskenpflicht aufgehoben werden, gilt sie dennoch in den U-Bahnen Berlins – bis die BVG ihre Nutzungsbedingungen wieder ändert. Das kann, muss aber nicht zu Verzögerungen führen.

Dazu sagt BVG-Sprecher Jannes Schwentu gegenüber MOViNC: „Als Landesunternehmen stehen wir natürlich im ständigen Austausch mit dem Berliner Senat. Die Änderung der Nutzungsbedingungen ist uns sehr zeitnah möglich.“

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