Sie soll von ihrem Handy abgelenkt gewesen sein: Im US-Bundesstaat Arizona steht nun die Back-up-Fahrerin eines selbstfahrenden Ubers vor Gericht. Sie ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Die Back-up-Fahrerin eines autonom fahrenden Uber soll in einen tödlichen Unfall verwickelt gewesen sein und steht deshalb nun vor Gericht, wie die New York Times berichtet. Das Testauto hatte 2018 eine Fußgängerin in Tempe im Bundesstaat Arizona überfahren, als diese gerade dabei war, die Straße zu überqueren.
Im Polizeibericht steht, dass der Unfall „völlig vermeidbar“ gewesen sei. Die Begründung: Die Angeklagte habe zum Unfallzeitpunkt mehrfach nach unten auf den Bildschirm ihres Handys geschaut und ihren Blick nicht auf die Straße gerichtet. Die Aufnahmen einer zum Innenraum des Uber-Testfahrzeugs gerichteten Dashcam, die die letzten 19 Kilometer Fahrt vor dem Unfall abdecken, hatten jedoch gezeigt, dass die Fahrerin rund sieben der 22 Minuten Fahrtzeit in Richtung ihrer Knie geschaut hatte.
Uber ist strafrechtlich nicht belangbar
Das automatische Notbremssystem des Wagens war im Test deaktiviert. Stattdessen verließ sich Uber auf die Back-up-Fahrerin. Im März 2019 hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass Uber strafrechtlich nicht für den Unfall belangt werden kann. Und das, obwohl die US-Behörde für Transportsicherheit zu dem Ergebnis gekommen war, dass Softwarefehler dazu geführt haben, dass die Frau von dem selbstfahrenden Auto nicht als Fußgängerin identifiziert worden sei, als sie ein Fahrrad schiebend eine Straße überquerte.
Der Prozess gegen die Back-up-Fahrerin soll am 27. Oktober beginnen. In der ersten Anhörung plädierte die Angeklagte auf „unschuldig“. Sie hatte in Vernehmungen abgestritten, auf das Telefon geschaut zu haben. Der Anwalt der Verstorbenen widersprach der Frau:
Wenn sich ein Fahrer hinter das Lenkrad eines Autos setzt, hat er die Verantwortung, dieses Fahrzeug sicher und gesetzestreu zu kontrollieren und zu betreiben.
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