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E-Scooter in Berlin: Ungelöste Konflikte kehren zurück

Die Corona-Zwangspause für die Anbieter von E-Scootern ist seit einigen Wochen vorüber. Doch nun leben in Berlin ungelöste Konflikte im Zusammenhang mit der Nutzung der Roller wieder auf.

Die Corona-Zwangspause für die Anbieter von E-Scootern ist seit einigen Wochen vorüber. Doch nun leben in Berlin ungelöste Konflikte im Zusammenhang mit der Nutzung der Roller wieder auf.

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Voi, Tier. Lime und Bird. So heißen die E-Scooter-Anbieter, die in Berlin nach der Corona-Pause wieder auf den Straßen sind und das nun bereits seit einigen Wochen. Doch die Rückkehr der Roller auf die Straßen bringt auch wieder ungelöste Konflikte auf den Tisch.

Ein oft angebrachtes Beispiel von E-Scooter-Gegnern ist das Abstellen der Roller auf Gehwegen. In Berlin stuft man die E-Scooter als Sondernutzung ein, das heißt, dass die Stadt sowohl die Anzahl der Roller begrenzen, als auch bestimmte Parkflächen zuweisen kann. Wie ein Jurist nun dem Tagesspiegel sagt, würden gewichtige Argumente dafür sprechen, E-Scooter-Sharing als Gemeingebrauch zu sehen. Und dann müssten E-Roller wie Fahrräder behandelt werden. Das hieße, dass sie zwar nicht auf Gehwegen fahren, aber dort abgestellt werden dürften.

Allgemein prangert der Jurist an, dass es, ein Jahr nach dem Start von E-Scootern in Deutschland noch kein ganzheitliches Mobilitätskonzept geben würde. Stattdessen gehen die Anbieter mit den Komunen freiwillige Selbstverpflichtungen ein und tauschen meist Anbieterdaten gegen eine Erlaubnis in der jeweiligen Stadt mit dem Unternehmen präsent sein zu dürfen.

Zum Thema: eSkootr: Das ist über die erste Formel-1 für E-Scooter bekannt

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