Uber ist mit UberGreen nun auch in Hamburg verfügbar. Foto: Uber

Uber-Mitgründer verkauft Anteile

Uber startet außerdem in Stuttgart und das Verbot des Kölner Landgerichts läuft ins Leere.

Für Uber war die vergangene Woche an der Börse eher eine Talfahrt. Grund waren zum einen die schlechten Quartalszahlen – aber auch große Verkäufe des Uber-Mitgründers Travis Kalanick. Der ehemalige CEO hatte nämlich rund 20 Prozent seiner Anteile verkauft. In dieser Woche erlöste er damit 164 Millionen Dollar, nachdem er in der Woche davor bereits Anteile im Wert von 500 Millionen Dollar verkauft hat. Unklar ist, ob er tatsächlich Glauben in die Zukunft von Uber verliert oder schlicht Geld für sein neues Start-up benötigt.

Uber startet in Stuttgart

Unterdessen geht es in Deutschland voran: Uber bietet seine Mietwagenvermittlung nun auch in Stuttgart und im Umland an. Uber gibt es demnach auch in Pforzheim sowie im Landkreis Rems-Murr, in Calw, Ludwigsburg, Tübingen, Esslingen, Böblingen und im Enzkreis. Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte, Uber biete „eine günstige Ergänzung“ des Mobilitätsangebots.

Zum Thema: Uber Green startet in Berlin

Verbot der Uber-X-App läuft ins Leere

Die Ausweitung des Uber-Angebots dürfte die Taxi-Industrie weiterhin in Rage bringen. Ein Taxi-Dienst aus Köln hatte gegen Uber eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Richter sieht das Personenbeförderungsgesetz verletzt, weil mit der Uber-App Fahraufträge direkt durch den Fahrer angenommen werden können – übrigens so wie bei den meisten anderen Apps auch.

Zum Thema: “Fett, faul, behäbig”: So spricht ein Taxi-Fahrer über seine eigenen Kollegen

Das einstweilige Uber-Verbot gilt allerdings erst ab Zustellung an die Antragsgegnerin – und Uber hat seinen europäischen Sitz in Amsterdam. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte gegenüber LTO, dass er von einem erfolglosen Zustellversuch nur aus der Presse wisse. Solange man die Verfügung nicht kenne, könne man auch keine weiteren Schritte dagegen einleiten. Ein Sprecher des LG Köln bestätigte dem LTO, dass noch kein Zustellungsnachweis vorliege. Ein erster Zustellungsversuch sei mangels einer deutschsprachigen Übersetzung gescheitert. 

Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es also noch etwas dauern…

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2 comments
  1. Schwaches Bild für einen angeblich international operierenden Konzern, wenn er keine in deutscher Sprache zugestellten Schriftstücke lesen kann. Eher sogar peinlich.
    Die machen Werbung in deutscher Sprache und der Support – wenn man ihn denn erreicht (siehe Erfahrungsberichte/Bewertungen auf trustpilot) – erfolgt auch in deutscher Sprache.

    Gäbe es ein Gerichtsurteil in „permudistanisch“, welches UBER Vorteile und Freiheiten gewährt, dann fände sich gewiss recht schnell jemand, der das Urteil entgegennimmt, wettten?

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