Credit: Uber

In dieser Stadt sind Uber-Eats-Kuriere nun Angestellte

Rund 500 Kuriere von Uber Eats in Genf werden nun als Angestellte und nicht mehr als Selbstständige behandelt. Warum die Stadt damit ein Einzelfall ist.

Rund 500 Kuriere von Uber Eats in Genf werden nun als Angestellte und nicht mehr als Selbstständige behandelt. Warum die Stadt damit ein Einzelfall ist.

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Seit Jahren ist der Status der FahrerInnen und Kurieren von Uber weltweit ein Streitthema. Denn: Für die FahrerInnen und Kuriere würde eine Anstellung einen Anspruch auf einen Mindestlohn und bezahlte Krankheitstage bedeuten. Für Uber hingegen würde das heißen, dass durch die Sozialabgaben höhere Kosten entstehen würden, die wiederum zu einem Preisanstieg führen könnten. In der Schweizer Stadt Genf ist dazu nun eine Entscheidung gefallen.

Wie watson berichtet, sind dort nun die Kuriere von Uber Eats Angestellte und haben dementsprechend einen Anspruch auf entsprechende Sozialleistungen. Allerdings handelt es sich bei dem Urteil um eine kantonale Vorschrift. Das bedeutet, dass die Kuriere in den anderen 25 Kantonen des Landes weiterhin als Selbstständige behandelt werden.

Kuriere von Uber Eats werden bei Drittfirma angestellt

In Genf werden die Kuriere nun nicht direkt bei Uber Eats, sondern bei einer Drittfirma angestellt, heißt es weiter. Nach Angaben der Schweizer Gewerkschaft Unia ist Uber Eats eine Partnerschaft mit einem Unternehmen namens Chaskis SA eingegangen.

Letztere ist verpflichtet, die Zusteller formell mit echten Arbeitsverträgen einzustellen.

Ein Sprecher der Unia

Die Gewerkschaft fordert außerdem, dass die Firma den Kurieren auch für in der Vergangenheit geleistete Arbeit Löhne, Urlaubstage und Versicherungsbeiträge gewähre. Schließlich seien diese bereits Angestellte gewesen, bevor die Firma dies endlich anerkannt habe, hieß es zur Begründung.

Auch in den USA ist gerade ein Streit zwischen den Fahrdienstleistern Uber und Lyft und den FahrerInnen vor dem Gericht in Kalifornien.

Zum Thema: Uber und Lyft bekommen im Fahrerstreit Gnadenfrist

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